ZPO § 895 Willenserklärung zwecks Eintragung bei vorläufig vollstreckbarem Urteil
[ Auszug: Ist durch ein vorläufig vollstreckbares Urteil der Schuldner zur Abgabe
einer Willenserklärung verurteilt, auf Grund deren eine Eintragung in das
Grundbuch, d ... ]